1. Jeder Sitzungsteilhabender hat die folgenden Regeln zu beachten und einzuhalten:
Den Vortragenden ausreden zu lasen.
Die Sitzungsteilnehmer haben vor der Fragestellung, sich leise erkenntlich zu machen (z.B. Hand zu heben) und bis sie das Wort erhalten (durch den Vorsitzenden) in Ruhe zu verweilen.
Während der Sitzung darf kein alkoholisches Getränk konsumiert werden.
Der Vortragende hat den Vortrag so zu gestalten, dass jeder Sitzungsteilhabender die Themen verstehen, sowie auch darüber Fragen stellen kann.
Bei wiederholten Verstöße der Sitzungsregeln, kann der Vorsitzende der/die Störenden der Sitzung zu verweisen.
(2) Die Jahreshauptversammlung muss innerhalb der letzten zwei Monate des Jahres durchgeführt werden.
Folgende Punkte sind einzuhalten:
Die Finanzierung des Ordens:
Der Orden finanziert sich aus den Mitgliedsbeiträgen von den einzelnen Mitgliedern.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens € 5 ,- per mese (Monat) oder gesamt € 60,- per anno (Jahr), sowie von Spendengeld, die aber nicht aus einer staatlichen oder Parteienförderungen stammen darf.